Landkreis Hersfeld-Rotenburg:
Kreisverwaltung und Bürgermeister beschließen weitere Lockerungen

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Ein Artikel von Redaktion (pm)

Konfirmations- und Kommunionsfeiern in Bürgerhäusern wieder möglich – Public Viewing zur EM unter Auflagen durchführbar

Mit Blick auf den weiter rückläufigen Corona-Inzidenzwert im Landkreis Hersfeld-Rotenburg haben sich Vertreter der Kreisverwaltung und die 20 Bürgermeister auf weitere vorsichtige Lockerungen im Kreisgebiet geeinigt. Grundsätzlich können die Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser in den Kommunen jetzt wieder für Konfirmations- und Kommunionsfeiern genutzt werden. „Die Entwicklung des Infektionsgeschehens sowie die geltenden Landesregelungen haben die heute gemeinsam getroffene Entscheidung bedingt“, sagt Harald Preßmann als Sprecher der Bürgermeister.

Grundsätzlich müssen bei den Feiern, die jetzt wieder in öffentlichen Räumlichkeiten stattfinden dürfen, aber wichtige Eckpunkte eingehalten werden, um neue Infektionscluster zu vermeiden. Dazu gehört die strikte Befolgung eines umfassenden Hygienekonzepts sowie eine Begrenzung auf 100 (ungeimpfte) Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Geimpfte und genesene Personen sowie Kinder bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht mit. Alle anwesenden Personen müssen einen tagesaktuellen Test vorweisen können. Es gelten die üblichen Abstands- und Hygienevorgaben (inkl. Lüften und Zugangskontrollen), eine genaue Kontaktdatenerfassung (möglichst elektronisch) muss gewährleistet sein. Wer eine Veranstaltung anmeldet, trägt hierfür die Verantwortung sowie die Aufsicht über die Einhaltung aller Regeln. Preßmann sagt: „Mit Blick auf die bevorstehenden Konfirmations- und Kommunionsfeiern erscheint uns die heute getroffene Entscheidung als praktikable Lösung. Vor der Vermietung entsprechender Räumlichkeiten durch die Kommune behalten wir uns eine genaue Prüfung der Einzelsituationen vor. Wir appellieren an das Verantwortungsbewusstsein aller Teilnehmenden und hoffen auf einen rücksichtsvollen Umgang. Wir alle haben die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens selbst in der Hand.“ Über sonstige Öffnungen sowie Familienfeiern in kommunalen Räumlichkeiten soll nach jetzigem Stand Ende Juni verhandelt werden.

Fußball-EM startet: Public Viewing unter Auflagen möglich

Kurz vor Beginn der diesjährigen Fußball-Europameisterschaft gibt es außerdem ein Update in Sachen Public Viewing: Weiterhin sollen die Sportlerheime im Landkreis grundsätzlich geschlossen bleiben – unter Auflagen wird das gemeinschaftliche Schauen der Fußballspiele im Rahmen der EM unter Federführung des jeweiligen Vereins aber möglich sein. Hierfür können zum Beispiel die Außenbereiche der heimischen Sportlerheime genutzt werden. Der Fachdienst Ordnung & Gewerbe der Kreisverwaltung weist darauf hin, dass die gewerbliche Abgabe von zum Beispiel Getränken der jeweiligen Kommune angezeigt werden muss. Neben Kontaktdatenerfassung herrscht für Zuschauerinnen und Zuschauer eine Sitzplatzpflicht mit Bedienungszwang (nur Abgabe von Getränken in Flaschen). Gäste der Außenbereiche dürfen während der Veranstaltung Ihre Plätze nicht verlassen und maximal in Zehnergruppen zusammensitzen.